15.01.2020
Das Europäische Parlament hat das zweite IVDR/MDR Corrigendum durch Stillschweigen angenommen.
Dieses zweite Corrigendum gewährt Medizinprodukten der bisherigen Klasse I, die zukünftig höher klassifiziert werden, dieselbe Übergangsfrist von vier Jahren, die die MDR auch für andere auf dem Markt befindlichen Produkte vorsieht.
Produktgruppen, die von dieser wichtigen Klarstellung betroffen sind, finden Sie in der nachstehenden Grafik unseres Dachverbandes MedTech Europe.
Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Übergangsfrist („Grace Periode“) sind:
Das Corrigendum sieht für folgende Produkte KEINE Möglichkeit einer Übergangsfrist („Grace Period“) vor:
Dieses zweite Corrigendum beinhaltet darüber hinaus kleinere Korrekturen und Klarstellungen im Hinblick auf die neue Eudamed-Datenbank, dem Berichtswesen sowie der Risiko-Klassifizierung von bestimmten In-Vitro Diagnostika.
Sobald der endgültige Text des Corrigendums im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist, tritt das Corrigendum umgehend in Kraft.